Sie sind hier: Kfz-Versicherung
Zurück zu: ONLINE-SERVICE
Allgemein:
Unternehmensinformation gem. § 11 VersVermV
Haftungsausschluss
Sitemap
Kontakt
Impressum
Gemäß § 1 PflVG ist der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigen Standort im Inlang verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird.
Das heißt Sie sind dazu verpflichtet Ihr Fahrzeug Haftplicht zu versichern. Ob Sie Ihr Fahrzeug gegen Schäden am Fahrzeug versichern, oder ob Sie die Gefahr für Ihr Auto alleine tragen wollen, bleibt Ihnen überlassen.
Sie können das Fahrzeug
- Teikasko (z.B. gegen die Gefahren Diebstahl, Feuer, Glasbruch,...)
- Vollkasko (Gefahren: Teilkasko plus Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte (z.B. Fahrerflucht))
- Insassenunfall und/oder Fahrerflucht
versichern.
Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherer unterschiedliche Deckungen anbieten. Wir können Ihnen aus einer großen Auswahl an Versicherern einen Vorschlag, genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten (Wenigfahrer, Vielfahrer, Einzelfahrer, Junge Fahrer, ...) erstellen.
Gehe zu: Kfz-Versicherung Infos zur Schadenmeldung