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Richtiges Verhalten im Schadenfall



Autounfall - was tun?

Verhalten an der Unfallstelle
Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligten wichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren, um weiteren, größeren Schaden zu verhüten. Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Unfallstelle. Folgende Maßnahmen müssen - je nach Lage des Falles - im Interesse der Verkehrssicherheit am Unfallort getroffen werden:
1. Sichern Sie sofort die Unfallstelle. Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blockieren Sie also beispielsweise wegen eines zerbrochenen Scheinwerferglases keine Kreuzung, sondern fahren Sie an den Straßenrand. Markieren Sie unter Umständen die Unfallstelle und fotografieren Sie eventuell die Fahrzeugposition.
2. Versorgen Sie Verletzte, benachrichtigen Sie Arzt oder Krankenwagen.
3. Entstand großer Sachschaden oder wurde eine Person verletzt, rufen Sie die Polizei an die Unfallstelle. Achten Sie darauf, dass die Position der Fahrzeuge nicht verändert wird.
Haben Sie dies alles veranlasst, sollten Sie die für eine reibungslose und schnelle Schadenregulierung durch den Autoversicherer wichtigen Daten aufnehmen. Denn vollständige Angaben ersparen Rückfragen. Sie kommen dann schneller zu Ihrem Geld.
Notieren Sie bitte:
1. Amtliches Kennzeichen. Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen.
2. Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins; verlangen Sie Unterlagen. Sind die Daten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer
3. Ort und Zeit des Unfalls.
4. Namen und Anschriften von Unfallzeugen.
5. Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
6. Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das sowohl vom Schädiger als auch vom Geschädigten unterschrieben wird. Schildern Sie den Unfallhergang; überlassen Sie aber die rechtliche Beurteilung der Versicherungsgesellschaft.
7. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, so fragen Sie nach der grünen Versicherungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- und einigen anderen Ländern muss sie allerdings nicht mehr mitgeführt werden.
8. Verwenden Sie für die Aufnahme der Unfalldaten am besten den sogenannten Europäischen Unfallbericht, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Sie erhalten den Europäischen Unfallbericht bei Ihrem Versicherer.

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