Info zur Reisekrankenversicherung
Um sich vor möglichen Krankheitskosten im Ausland zu schützen, sollten Sie eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die geseztliche deutsche Krankenkasse erstattet anfallende Krankheitskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das entweder zur EU gehört und/oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und auch dann gilt: Krankheitskosten werden nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Für alle weiteren Länder sieht die deutsche Krankenkasse keine Leistungen vor, so daß Sie "ohne eine entsprechende Police" auch sehr hohe Behandlungskosten selbst tragen müßten.
Zudem besteht für einen medizinisch notwendigen Rücktransport über die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich kein Versicherungsschutz - allein aus diesem Grund lohnt sich der Abschluß einer Reisekrankenversicherung.
Auch privat Versicherte sollten die vorhandene Police überprüfen: Schließt die deutsche Krankenversicherung einen Auslandsschutz für die Dauer der jeweiligen Reise ein? Ist ein Rücktransport mitversichert? Außerdem kann eine zusätzlich abgeschlossene Reisekrankenversicherung mögliche Selbstbehalte auffangen und die Beitragsrückgewähr sichern.
Bei der Police können Sie wählen, ob Sie einzelne Reisen mit einer vorher festgelegten Anzahl von Reisetagen versichern oder ob Sie eine sogenannte Jahrespolice abschließen möchten: Die Jahrespolice schützt Sie auf beliebig vielen Reisen innerhalb eines Jahres - meist dürfen die einzelnen Reisen jedoch nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt:
ärztlich Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen stationäre Heilbehandlungen schmerzstillende Zahnbehandlungen Arznei-, Verband-, und Heilmittel medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten